Die Berufung der Beklagten gegen das am 8. Juni 2012 verkündete Urteil des Landgerichts Limburg a. d. L. -
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren beträgt 10.312,54 €.
I. Die Klägerin nimmt die Beklagte auf den Ersatz der Kosten für die Behandlung der Zeugin B nach einem Sturz in einem Geschäft der Beklagten in Anspruch, wobei die Klägerin in Höhe von 1/3 der Kosten ein Mitverschulden der Zeugin B berücksichtigt.
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