Die Klägerin verlangt Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Sie bewohnte im Jahre 1987 mit ihrem Ehemann, einem Angehörigen der britischen Streitkräfte, und ihren drei Kindern eine von sieben Wohnungen in einem Haus des Erstbeklagten, das dieser an die Bundesrepublik Deutschland vermietet hatte, von der es dem Vereinigten Königreich von Großbritannien zur Deckung des Wohnbedarfs der in Deutschland lebenden Soldatenfamilien zur Verfügung gestellt worden war.
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