Der Beklagte ist Inhaber eines Ladenlokals im Westerwald, das die Klägerin ihren Behauptungen zufolge am Vormittag des 12. Dezember 1990 zum Einkauf aufsuchte. Die Klägerin macht geltend, in diesem Zusammenhang auf dem Grundstück des Beklagten zu Fall gekommen zu sein und sich dadurch im Bereich des rechten Beins erhebliche Verletzungen zugezogen zuhaben.
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