Der Kläger begehrt von dem Beklagten Ersatz für Uberschwemmungsschäden. Der Beklagte führte im Jahre 1979 im Auftrag des Staatlichen Straßenneubauamtes Erdarbeiten an einer damals im Bau befindlichen Teilstrecke der Bundesautobahn A 62 aus. Zu seinen Aufgaben gehörten die Dammaufschüttung und -befestigung sowie die Ausführung von Teilen der Entwässerungsarbeiten. So hatte er nach Weisung seines Auftraggebers die Entwässerungsanlagen bis zur Vorflut auszubauen und dabei planungsgemäß an mehreren Stellen Sandabsetzbecken zu errichten.
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