OLG Bremen - Urteil vom 18.09.2003
2 U 78/02
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 ; ZPO § 287 ;
Fundstellen:
BauR 2004, 524

Verkehrssicherungspflicht eines Tiefbauunternehmens hinsichtlich im Erdreich befindlicher Kabel; Feststellung des Minderwerts beschädigter Kabel

OLG Bremen, Urteil vom 18.09.2003 - Aktenzeichen 2 U 78/02

DRsp Nr. 2004/19536

Verkehrssicherungspflicht eines Tiefbauunternehmens hinsichtlich im Erdreich befindlicher Kabel; Feststellung des Minderwerts beschädigter Kabel

»1. Die Kabelschutzanweisung ist Ausdruck dessen, was dem Tiefbauunternehmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht obliegt. 2. Will sich das Tiefbauunternehmen bezüglich der Lage von Versorgungsleitungen auf die Auskünfte Dritter verlassen, muß es durch geeignete Maßnahmen ermitteln, ob die Auskünfte auf hinreichend sicheren Informationen beruhen. 3. Für die Feststellung des Minderwertes des beschädigten Kabels kann als Schätzgrundlage nach § 287 ZPO das Rahmenregulierungsabkommen der VDEW mit dem HUK-Verband herangezogen werden.«

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 ; ZPO § 287 ;
Fundstellen
BauR 2004, 524