I.
Wegen des Sach- und Streitstands wird auf den Senatsbeschluss vom heutigen Tag im Parallelverfahren (Az.: 11 Verg 4/08) Bezug genommen.
Mit dem vorliegenden Nachprüfungsverfahren wendet sich die Antragstellerin gegen die Neuausschreibung des Auftrags im nichtoffenen Verfahren.
Die Vergabekammer hat den Nachprüfungsantrag mit Beschluss vom 22.04.2008 zurückgewiesen. Wegen der Begründung wird auf den angefochtenen Beschluss Bezug genommen. Dagegen richtet sich die sofortige Beschwerde, mit der die Antragstellerin ihren Antrag weiterverfolgt und beantragt,
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