OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 15.07.2008
11 Verg 6/08
Normen:
VOB/A § 26 ;
Vorinstanzen:
1. VK des Landes Hessen - 69 d VK - 13/08,

Verletzung der Bieter durch Doppelausschreibung ist ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Durchführung eines fairen Wettbewerbs

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 15.07.2008 - Aktenzeichen 11 Verg 6/08

DRsp Nr. 2008/21444

Verletzung der Bieter durch Doppelausschreibung ist ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Durchführung eines fairen Wettbewerbs

»Leitet ein öffentlicher Auftraggeber für einen identischen Beschaffungsvorgang, der nur einmal realisiert werden kann und soll, vor Abschluss des ursprünglichen ein weiteres Vergabeverfahren ein, so verletzt die Doppelausschreibung für diejenigen Bieter, die im ursprünglichen Verfahren ein zuschlagsfähiges Angebot abgegeben haben, sowohl deren Recht auf Durchführung eines fairen Wettbewerbs als auch auf Beachtung des Diskriminierungsverbots.«

Normenkette:

VOB/A § 26 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Wegen des Sach- und Streitstands wird auf den Senatsbeschluss vom heutigen Tag im Parallelverfahren (Az.: 11 Verg 4/08) Bezug genommen.

Mit dem vorliegenden Nachprüfungsverfahren wendet sich die Antragstellerin gegen die Neuausschreibung des Auftrags im nichtoffenen Verfahren.

Die Vergabekammer hat den Nachprüfungsantrag mit Beschluss vom 22.04.2008 zurückgewiesen. Wegen der Begründung wird auf den angefochtenen Beschluss Bezug genommen. Dagegen richtet sich die sofortige Beschwerde, mit der die Antragstellerin ihren Antrag weiterverfolgt und beantragt,