I. Der Kläger verlangt vom Beklagten Schadensersatz in Höhe von 81.167,59 EUR (158.750 DM) wegen ungenügender Betreuung beim Bau.
Der Kläger beauftragte im Jahre 1997 die G. GmbH mit der schlüsselfertigen Erstellung eines Einfamilienhauses zum Preis von 635.000 DM. Gleichzeitig trat der Kläger dem Verein P. bei. Dieser bietet den Mitgliedern die Baubetreuung in der Form an, dass sie einen selbständigen Baubetreuungsvertrag mit einem Fachmann abschließen können. Der Kläger schloss mit dem Beklagten einen solchen Baubetreuungsvertrag ab. Dieser sah sechs Baustellenkontrollen jeweils nach Fertigstellung bestimmter Bauleistungen vor sowie eine Schlussbesichtigung. Vereinbart war ein Pauschalpreis von 2.000 DM.
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