BGH - Urteil vom 10.06.1974
VII ZR 44/73
Normen:
BGB § 641 ; HGB § 1 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BGHZ 63, 32
BauR 1974, 350
NJW 1974, 1462
ZfBR 1986, 276

Vermutung der Leistung für den Gewerbebetrieb des Schuldners; Begriff des Gewerbebetriebes

BGH, Urteil vom 10.06.1974 - Aktenzeichen VII ZR 44/73

DRsp Nr. 1996/14862

Vermutung der Leistung für den Gewerbebetrieb des Schuldners; Begriff des Gewerbebetriebes

Die Vermutung des § 344 Abs. 1 HGB gilt auch für den Nachweis, daß eine Forderung gemäß § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB, Abs. 2 BGB in vier Jahren verjährt, weil die Leistung für den Gewerbebetrieb eines Schuldners erfolgt ist, welcher Kaufmann ist. Ein Gewerbebetrieb liegt vor, wenn der Eigentümer beabsichtigt, sich aus der Vermietung eine auf Gewinn gerichtete, dauerhafte und berufsmäßige Erwerbsquelle zu verschaffen.

Normenkette:

BGB § 641 ; HGB § 1 Abs. 1 ;

Hinweise:

Hinweis zu A

Siehe so schon OLG Köln, MDR 1972, 865.

Fundstellen
BGHZ 63, 32
BauR 1974, 350
NJW 1974, 1462
ZfBR 1986, 276