Vermutung der Leistung für den Gewerbebetrieb des Schuldners; Begriff des Gewerbebetriebes
BGH, Urteil vom 10.06.1974 - Aktenzeichen VII ZR 44/73
DRsp Nr. 1996/14862
Vermutung der Leistung für den Gewerbebetrieb des Schuldners; Begriff des Gewerbebetriebes
Die Vermutung des § 344 Abs. 1HGB gilt auch für den Nachweis, daß eine Forderung gemäß § 196 Abs. 1 Nr. 1BGB, Abs. 2BGB in vier Jahren verjährt, weil die Leistung für den Gewerbebetrieb eines Schuldners erfolgt ist, welcher Kaufmann ist.Ein Gewerbebetrieb liegt vor, wenn der Eigentümer beabsichtigt, sich aus der Vermietung eine auf Gewinn gerichtete, dauerhafte und berufsmäßige Erwerbsquelle zu verschaffen.