OLG Düsseldorf - Urteil vom 13.11.1998
22 U 96/98
Normen:
VOB/B § 13 Nr. 3, 5, 7 ;
Fundstellen:
BauR 1999, 518 (Ls)
BauR 1999, 918
NJW-RR 1999, 894
OLGReport-Düsseldorf 1999, 331

Verpflichtung des Unternehmers zur Nachbesserung bei erkennbaren Leistungserschwernissen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.11.1998 - Aktenzeichen 22 U 96/98

DRsp Nr. 1999/4113

Verpflichtung des Unternehmers zur Nachbesserung bei erkennbaren Leistungserschwernissen

»1. Ein rechtskräftig zur Nachbesserung verurteilter Unternehmer kann seine Verpflichtung zur mängelfreien Nachbesserung wegen von vornherein bestehender Leistungserschwernisse nicht mehr wirksam in Frage stellen.2. Die mängelfreie Herstellung eines Werks ist nicht schon deshalb unmöglich, weil sie mit Schwierigkeiten verbunden ist; Leistungserschwernisse, die von vornherein erkennbar waren, fallen in das Risiko des Unternehmers.«

Normenkette:

VOB/B § 13 Nr. 3, 5, 7 ;

Tatbestand: