Verpflichtung des Unternehmers zur Nachbesserung bei erkennbaren Leistungserschwernissen
OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.11.1998 - Aktenzeichen 22 U 96/98
DRsp Nr. 1999/4113
Verpflichtung des Unternehmers zur Nachbesserung bei erkennbaren Leistungserschwernissen
»1. Ein rechtskräftig zur Nachbesserung verurteilter Unternehmer kann seine Verpflichtung zur mängelfreien Nachbesserung wegen von vornherein bestehender Leistungserschwernisse nicht mehr wirksam in Frage stellen.2. Die mängelfreie Herstellung eines Werks ist nicht schon deshalb unmöglich, weil sie mit Schwierigkeiten verbunden ist; Leistungserschwernisse, die von vornherein erkennbar waren, fallen in das Risiko des Unternehmers.«