OLG Hamm - Urteil vom 06.07.2000
28 U 107/99
Normen:
BGB § 666 ;
Fundstellen:
BauR 2001, 958
NJW-RR 2001, 1504

Verpflichtung eines Treuhänders zur Rechnungslegung im Rahmen der Abwicklung eines Bauvorhabens

OLG Hamm, Urteil vom 06.07.2000 - Aktenzeichen 28 U 107/99

DRsp Nr. 2001/9906

Verpflichtung eines Treuhänders zur Rechnungslegung im Rahmen der Abwicklung eines Bauvorhabens

Ein Rechtsanwalt, der es im Rahmen eines Bauvorhabens einer BGB -Gesellschaft übernimmt, die Beiträge der Gesellschafter auf ein Treuhandkonto zu vereinnahmen und an die Bauunternehmer nach Überwachung des Bautenstandes weiterzuleiten, ist den Gesellschaftern umfassend zur Auskunft und Rechnungslegung verpflichtet. Er hat eine geordnete, übersichtliche und in sich verständliche Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben vorzulegen.

Normenkette:

BGB § 666 ;

Tatbestand:

Die Kläger zu 2).bis 10) verlangen von dem Beklagten Rechenschaft über die Verwendung treuhänderisch erhaltener Gelder.

Die Kläger zu 2) bis 10) und der Beklagte sind Mitglieder der ..., für die die Klägerin zu 1) unter Einschaltung verschiedener Subunternehmer in den Jahren 1994 bis 1996 in ... und ... zwei Fastfood-Restaurants errichtet hat. Gemäß § 4 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages oblag die Geschäftsführung und Vertretung der ... ausschließlich dem Geschäftsführer/Treuhänder.

Unstreitig ist der Kläger zu 9) der geschäftsführende Gesellschafter.