OLG Karlsruhe - Urteil vom 24.05.2007
19 U 119/06
Normen:
HOAI § 64 ; VOB/B § 4 Nr. 3 ;
Fundstellen:
BauR 2007, 1911
OLGReport-Karlsruhe 2007, 747
VersR 2007, 1285
Vorinstanzen:
LG Konstanz, vom 03.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 63/06

Verpflichtung von Architekt und Statiker zur Überprüfung der Tragfähigkeit des Baugrundes

OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.05.2007 - Aktenzeichen 19 U 119/06

DRsp Nr. 2007/12652

Verpflichtung von Architekt und Statiker zur Überprüfung der Tragfähigkeit des Baugrundes

»1. Der Architekt ist verpflichtet, den Baugrund zu klären. Er hat sich in jedem Fall zu vergewissern, ob der Statiker von den gegebenen tatsächlichen Verhältnissen ausgegangen ist. 2. Bestehen Zweifel daran, ob ein Baugrund genügend tragfähig ist, genügt der Statiker seinen Pflichten nicht, wenn er sich auf eine Besichtigung der Baugrube und Abänderung seines ursprünglichen Entwurfs beschränkt, ohne dass die Tragfähigkeit des Baugrundes hinreichend geklärt ist. 3. Sobald ein Statiker Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse vor Ort hat nd diese Kenntnisse Zweifel begründen, ob der Baugrund hinreichend tragfähig ist, treffen ihn auch gegenüber dem Architekten Hinweispflichten.«

Normenkette:

HOAI § 64 ; VOB/B § 4 Nr. 3 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Statik.

Hinsichtlich des Sachverhaltes wird auf die Feststellungen im landgerichtlichen Urteil Bezug genommen (§ 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO). Beide Parteien haben gegen das Urteil des Landgerichts Berufung eingelegt.