I.
Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Statik.
Hinsichtlich des Sachverhaltes wird auf die Feststellungen im landgerichtlichen Urteil Bezug genommen (§ 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO). Beide Parteien haben gegen das Urteil des Landgerichts Berufung eingelegt.
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