EuGH, Urteil vom 16.09.1999 - Aktenzeichen Rs C-27/98
DRsp Nr. 2000/5313
Verpflichtung zur Erteilung des Zuschlags
»Art. 18 Abs. 1 der Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14.6.1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge i.d.F. der Richtlinie 97/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.10.1997 zur Änderung der Richtlinien 92/50/EWG, 93/96/EWG und 93/37/EWG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungs-, Liefer- und Bauaufträge verpflichtet den Auftraggeber nicht, den Auftrag dem einzigen Bieter zu erteilen, der für geeignet gehalten wurde, an der Ausschreibung teilzunehmen. Die Einzelnen können sich vor den nationalen Gerichten auf Art. 18 Abs. 1 der Richtlinie 93/37 in der Fassung der Richtlinie 97/52 berufen.«