Der Kläger ist Verwalter im Gesamtvollstreckungsverfahren über das Vermögen der Zwischenbetrieblichen Einrichtung (ZBE) Agrochemisches Zentrum (ACZ) J. Die beklagte Gemeinde N.U. ist Rechtsnachfolgerin der ehemals selbständigen, nunmehr in sie eingegliederten Gemeinde J.
Die Schuldnerin, ZBE ACZ J., hatte auf einem in ihrer Rechtsträgerschaft stehenden volkseigenen Grundstück sowie einem benachbarten Grundstück, dessen Eigentumsverhältnisse ungeklärt sind, im Jahre 1989 eine Lagerhalle errichtet. Diese Halle wurde im Mai/Juni 1991 auf Veranlassung des damaligen Bürgermeisters der Gemeinde J. abgerissen.
Der Kläger, der diesen Abriß für rechtswidrig hält, nimmt die Beklagte auf Schadensersatz in Höhe von 172.000 DM nebst Zinsen in Anspruch.
Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Mit der Revision verfolgt der Kläger seinen Anspruch weiter.
Die Revision führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|