Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 58.082,76 zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 21.12.2010 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übertragung aller Rechte der mittelbaren Beteiligung an der X KG, (Eintragungsdatum 11.12.1991), an der X Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, (Eintragungsdatum 28.12.1992) und an der X KG, (Eintragungsdatum 02.11.1993).
2.Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der Übertragung aller Rechte der mittelbaren Beteiligung an der X KG, (Eintragungsdatum 11.12.1991), an der X Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, (Eintragungsdatum 28.12.1992) und an der X KG, (Eintragungsdatum 02.11.1993) in Verzug befindet.
3.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin außergerichtlich angefallene Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 2.429,27 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.12.2010 zu zahlen.
II. III.
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