BAG - Urteil vom 13.05.2004
10 AZR 488/03
Normen:
Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (vom 12. November 1986 i.d.F. vom 12. Dezember 1994) § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 36 §§ 24 25 ;
Fundstellen:
NZA 2004, 1352
Vorinstanzen:
LAG Hessen - 7.4.2003 - 15/10 Sa 1209/00,
ArbG Wiesbaden, vom 15.06.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2692/99

Versorgungstarifvertrag für das Baugewerbe - Tiefbauarbeiten bei Abräumung und Auffüllung von Erdreich mittels Vakuumgebläse

BAG, Urteil vom 13.05.2004 - Aktenzeichen 10 AZR 488/03

DRsp Nr. 2004/11197

Versorgungstarifvertrag für das Baugewerbe - Tiefbauarbeiten bei Abräumung und Auffüllung von Erdreich mittels Vakuumgebläse

Orientierungssätze: Wird in einem Betrieb arbeitszeitlich überwiegend Bauwerke umgebendes Erdreich mittels eines Vakuumsauggeräts entfernt, zwischengelagert und - nach Durchführung von Mauerabdichtungsarbeiten durch Dritte - wieder mittels eines Einblasschlauches aufgefüllt, so handelt es sich um Tiefbauarbeiten iSd. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 36 VTV.

Normenkette:

Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (vom 12. November 1986 i.d.F. vom 12. Dezember 1994) § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 36 §§ 24 25 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über Zahlungsansprüche der Klägerin nach den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes für den Zeitraum von Februar bis November 1995.

Die Klägerin ist die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes VVaG (im Folgenden: ZVK). Sie zieht als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes nach Maßgabe des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) in seiner jeweiligen Fassung die Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes ein.