Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 7. Zivilsenats des Kammergerichts vom 17. November 2006 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen
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