OLG Celle - Urteil vom 14.10.1999
14 U 101/98
Normen:
MRVerbG Art. 10 § 3;
Fundstellen:
IBR 2000, 128
OLGReport-Celle 2000, 323

Verstoß gegen das Kopplungsverbot beim Architektenvertrag

OLG Celle, Urteil vom 14.10.1999 - Aktenzeichen 14 U 101/98

DRsp Nr. 2000/5355

Verstoß gegen das Kopplungsverbot beim Architektenvertrag

Ein Architektenvertrag ist wegen Verstoßes gegen das Kopplungsverbot unwirksam, wenn der Erwerber eines Grundstücks dieses nur unter der (rein tatsächlichen) Bedingung erwerben kann, daß er gleichzeitig einen bestimmten Architekten mit der Planung beauftragt. Der Verstoß gegen das Kopplungsverbot kann sich auch aus schlüssigem Verhalten der Beteiligten ergeben.

Normenkette:

MRVerbG Art. 10 § 3;
Fundstellen
IBR 2000, 128
OLGReport-Celle 2000, 323