I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 25.1.2017 - 7 HK
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
III. Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
A.
Der Kläger nimmt den Beklagten wegen eines Verstoßes gegen das Nichtraucherschutzgesetz Saarland auf wettbewerbsrechtliche Unterlassung in Anspruch.
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