OLG Saarbrücken - Urteil vom 07.03.2018
1 U 17/17
Normen:
Nichtraucherschutzgesetz SL § 2 Abs. 1 Nr. 7; Nichtraucherschutzgesetz SL § 2 Abs. 2; Nichtraucherschutzgesetz SL § 5; UWG § 3a;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 25.01.2017 - Vorinstanzaktenzeichen O 63/16

Verstoß gegen das saarländische NichtraucherschutzgesetzWettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch

OLG Saarbrücken, Urteil vom 07.03.2018 - Aktenzeichen 1 U 17/17

DRsp Nr. 2020/9966

Verstoß gegen das saarländische Nichtraucherschutzgesetz Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch

Bei den Vorschriften der § 2 Abs. 1 Nr. 7, § 2 Abs. 2, § 5 Abs. 1 und 2 des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Nichtraucherschutzgesetz - NRauchSchG SL) handelt es sich um Marktverhaltensregeln im Sinne von § 3a UWG.

I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 25.1.2017 - 7 HK O 63/16 - wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

III. Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

Nichtraucherschutzgesetz SL § 2 Abs. 1 Nr. 7; Nichtraucherschutzgesetz SL § 2 Abs. 2; Nichtraucherschutzgesetz SL § 5; UWG § 3a;

Gründe:

A.

Der Kläger nimmt den Beklagten wegen eines Verstoßes gegen das Nichtraucherschutzgesetz Saarland auf wettbewerbsrechtliche Unterlassung in Anspruch.