Verstoß gegen Koppelungsverbot bei Erwerb unter Auflagen
BGH, vom 19.11.1981 - Aktenzeichen VII ZR 350/80
DRsp Nr. 1996/14355
Verstoß gegen Koppelungsverbot bei Erwerb unter Auflagen
»Art. 10 § 3 MRVG greift auch ein, wenn der Erwerber das Grundstück nur unter Auflagen bekommen kann, die ihn durch den tatsächlichen Zwang, der von ihnen ausgeht, an einen bestimmten Architekten binden sollen.«