VG Freiburg, vom 23.01.1985 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 237/83
Verteilung des Erschließungsaufwands bei Eckgrundstücken
BVerwG, vom 13.12.1985 - Aktenzeichen 8 C 24.85
DRsp Nr. 1992/5613
Verteilung des Erschließungsaufwands bei Eckgrundstücken
1. § 131 Abs. 1 BBauG verhält sich dazu, ob (und inwieweit) ein Grundstück erschlossen und deshalb bei der Verteilung des Erschließungsaufwands zu berücksichtigen ist. Die Beantwortung der sich anschließenden Frage, in welcher Höhe ein erschlossenes Grundstück (rechnerisch) mit Erschließungsaufwand zu belasten ist, bestimmt sich nach § 131 Abs. 2 und 3 BBauG in Verbindung mit der Verteilungsregelung in der Satzung.2. a) Weisen die ein Eckgrundstück erschließenden Straßen - z.B. in ihrer Ausbaubreite - deutliche Unterschiede auf und hat der Erschließungsaufwand beider Straßen deshalb deutlich ins Gewicht fallend eine unterschiedliche Höhe, so gebietet der Gleichheitssatz, daß die Belastung des Eckgrundstücks mit Erschließungsbeiträgen für beide Straßen insgesamt nicht wesentlich niedriger sein darf als die Belastung eines vergleichbaren Mittelgrundstücks an einer dieser Straßen (im Anschluß an das Urteil vom 8. Oktober 1976 - BVerwG IV C 56.74 - BVerwGE 51, 158).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.