OLG Oldenburg - Urteil vom 07.07.1999
2 U 93/99
Normen:
BGB §§ 433, 477, 638, 651 ;
Fundstellen:
IBR 2000, 70
OLG-Report 90, 362
OLGReport-Oldenburg 1999, 352

Vertrag über Lieferung eines Bausatzes für ein Blockhaus

OLG Oldenburg, Urteil vom 07.07.1999 - Aktenzeichen 2 U 93/99

DRsp Nr. 2000/5468

Vertrag über Lieferung eines Bausatzes für ein Blockhaus

»Der Vertrag über die Lieferung eines Bausatzes für ein Blockhaus sowie Anstrichmittel und verschiedene zur Fertigstellung weiter erforderliche Baumaterialien ist auch dann ein Kaufvertrag mit der Folge der kurzen Verjährung von Gewährleistungsansprüchen nach § 477 Abs. 1 BGB und kein Werklieferungsvertrag im Sinne von § 651 BGB, wenn der Lieferant zusammen mit den Fertigteilen auch eine formularmäßige Aufbauanleitung zur Verfügung stellt.«

Normenkette:

BGB §§ 433, 477, 638, 651 ;
Fundstellen
IBR 2000, 70
OLG-Report 90, 362
OLGReport-Oldenburg 1999, 352