LG Potsdam, vom 26.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 451/05
Vertragsübernahme: Pflicht des Übernehmers zur Freistellung und Feststellung von Forderungen Dritter
OLG Brandenburg, Urteil vom 17.10.2007 - Aktenzeichen 13 U 40/07
DRsp Nr. 2007/22274
Vertragsübernahme: Pflicht des Übernehmers zur Freistellung und Feststellung von Forderungen Dritter
Regeln die Parteien im Rahmen eines sog. Zuwendungsvertrages die Übernahme eines Bauprojektes mit allen damit verbundenen Ansprüchen und Forderungen, hat die übernehmende Partei entsprechend der vertraglichen Zielsetzung die das Projekt abgebende Partei von allen Forderungen freizustellen und bei der Feststellung bestehender Forderungen Dritter zu unterstützen. Dazu gehört auch die Übernahme der Pflicht zur Erstellung einer prüffähigen Abrechnung von bisher erbrachten Bauleistungen.