Die Klägerin nimmt den Beklagten in erster Linie auf Schadensersatz gemäß § 179 BGB in Anspruch. Die Firma F GmbH, Landsberg/Saale, benötigte Tore für ein Logistikzentrum im Industriegebiet Landsberg. Mit der Ausschreibung, Planung und Bauleitung wurde der Beklagte beauftragt. Dieser übersandte der Klägerin am 18.8.1993 die Ausschreibungsunterlagen. Dort ist als "Ausschreibende Stelle/Planung/Bauleitung" der Beklagte angegeben. Außerdem ist unter Ziffer 18 - Örtliche Bauführung - Folgendes ausgeführt:
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