BImSchG § 41 § 42 ; BNatSchG § 29 Abs. 1 Nr. 4 ; FStrAbG § 1 Abs. 2 ; FStrG § 1 Abs. 1 § 17 Abs. 6c § 19 Abs. 1 ; Richtlinie des Rates über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG) vom 27. Juni 1985 (ABl EG Nr. L 175 vom 5. Juli 1985, 40); UVPG § 22 ; VwVfG § 44 § 73 Abs. 4 § 76 ;
Fundstellen:
BVerwGE 102, 331
DVBl 1997, 708
NuR 1997, 348
NVwZ 1997, 908
UPR 1997, 288
ZUR 1997, 219
Vorinstanzen:
VGH Bayern - Urteil vom 15.09.1994 - 8 A 93.40041 u. a.,
Verwaltungsprozeßrecht - Inhaltliche Erfassung und selbständige Würigung der Begründung des Planfeststellungsbeschlusses durch das Revisionsgericht; Verwaltungsverfahren - Straßenrechtliche Planfeststellung, Bekanntwerden von Planungsalternativen nach Durchführung des Anhörungsverfahrens, Zeichnerische Darstellung
BVerwG, Urteil vom 12.12.1996 - Aktenzeichen 4 C 29.94
DRsp Nr. 1997/3309
Verwaltungsprozeßrecht - Inhaltliche Erfassung und selbständige Würigung der Begründung des Planfeststellungsbeschlusses durch das Revisionsgericht; Verwaltungsverfahren - Straßenrechtliche Planfeststellung, Bekanntwerden von Planungsalternativen nach Durchführung des Anhörungsverfahrens, Zeichnerische Darstellung
»1. Vorhaben, für die vor dem 3. Juli 1988 eine Planfeststellung beantragt wurde, bedurften keiner förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe der Richtlinie des Rates über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG) vom 27. Juni 1985 (ABl EG Nr. L 175 vom 5. Juli 1985, 40).2. Werden erst nach Abschluß des gemäß § 73 Abs. 4VwVfG durchgeführten Anhörungsverfahrens neue Planungsalternativen bekannt, so ist ein weiteres Anhörungsverfahren nur dann geboten, wenn sie geeignet sind, den Umfang oder die Art der Betroffenheit von Beteiligten in von dem Vorhaben berührten Belangen und die Möglichkeiten der Abhilfe in einem grundlegend anderen Licht erscheinen zu lassen.
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