I.
Die Antragsteller sind Eigentümer von Einfamilienhäusern im Bereich eines im Jahre 1980 erlassenen Bebauungsplans. Mit ihrem im Juni 1994 eingegangenen Normenkontrollantrag wenden sie sich gegen den Bebauungsplan Nr. 14 "Südlich Pöppinghauser Straße" vom 18. November 1980 in der Fassung der 1. Änderung dieses Bebauungsplans vom Dezember 1993. Durch den Bebauungsplan werden im nordwestlichen Planbereich mehr Wohneinheiten als bisher zugelassen. Die Antragsteller machen geltend, die dadurch bedingte Zunahme des Kraftfahrzeugverkehrs beeinträchtige sie unzumutbar. Außerdem komme es durch die Verfüllung eines Grabens bei starken Regenfällen im einem Teilbereich ihrer Wohnstraße zu Überschwemmungen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|