I.
Die Antragstellerin wendet sich gegen den Bebauungsplan "S. III" der Antragsgegnerin vom 24.10.1995.
Die Antragstellerin ist Eigentümerin des mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks Flst.Nr. 1/8 auf der Gemarkung der Antragsgegnerin. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "S. II", der hier ein reines Wohngebiet festsetzt.
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