VGH Bayern - Beschluß vom 19.01.1973
99 I 71
Normen:
BBauG § 10; GG Art 14 Abs. 1; VwGO § 47 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
BRS 27 Nr. 165

Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Baurecht: Nachbar-Schutz von Grundeigentümern außerhalb des Plangebiets

VGH Bayern, Beschluß vom 19.01.1973 - Aktenzeichen 99 I 71

DRsp Nr. 2009/17344

Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Baurecht: "Nachbar"-Schutz von Grundeigentümern außerhalb des Plangebiets

1. Nachteil i.S. von § 47 VwGO ist die Verletzung eines rechtlich geschützten Interesses zu verstehen; die nachteilige Beeinflussung der tatsächlichen Verhältnisse genügt nicht. 2. Die verfassungsmäßige Eigentumsgarantie umfaßt grundsätzlich nicht den Schutz des Grundeigentümers dagegen, daß durch die Bauplanung die Nutzbarkeit anderer Grundstücke geändert wird.