BBauG § 10; GG Art 14 Abs. 1; VwGO § 47 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
BRS 27 Nr. 165
Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Baurecht: Nachbar-Schutz von Grundeigentümern außerhalb des Plangebiets
VGH Bayern, Beschluß vom 19.01.1973 - Aktenzeichen 99 I 71
DRsp Nr. 2009/17344
Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Baurecht: "Nachbar"-Schutz von Grundeigentümern außerhalb des Plangebiets
1. Nachteil i.S. von § 47VwGO ist die Verletzung eines rechtlich geschützten Interesses zu verstehen; die nachteilige Beeinflussung der tatsächlichen Verhältnisse genügt nicht.2. Die verfassungsmäßige Eigentumsgarantie umfaßt grundsätzlich nicht den Schutz des Grundeigentümers dagegen, daß durch die Bauplanung die Nutzbarkeit anderer Grundstücke geändert wird.
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