Verwaltungsprozeßrecht: Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans nach Erteilung eines Vorbescheids
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 13.02.1985 - Aktenzeichen 11a ND 20/84
DRsp Nr. 2009/17460
Verwaltungsprozeßrecht: Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans nach Erteilung eines Vorbescheids
Die Außervollzugsetzung eines Bebauungsplanes ist dann nicht geboten, wenn die Baumaßnahme, die der Antragsteller mit seinem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung verhindern will, bereits durch einen planungsrechtlichen Vorbescheid zugelassen ist.