»Gegenüber der Vollstreckung aus einem rechtskräftigen Verpflichtungsurteil auf Erteilung eines Bauvorbescheides für eine Windenergieanlage kann die Behörde die Vollstreckungsabwehrklage darauf stützen, dass nach Rechtskraft des Urteils durch eine Änderung des Flächennutzungsplans die Voraussetzungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB geschaffen wurden (Fortführung von BVerwGE, 70, 227).«
Normenkette:
VwGO § 167 Abs. 1 S. 1 ; VwGO § 168 Abs. 1 Nr. 1 ; ZPO § 767 ; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 6 ; BauGB § 35 Abs. 3 S. 3 ;
Gründe:
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