VGH Hessen - Beschluß vom 01.09.1981
IV N 16/80
Normen:
BauNVO § 10 Abs. 1; BauNVO § 10 Abs. 3 S. 3; VwGO § 47 Abs. 2;
Fundstellen:
BRS 38 Nr. 11
BRS 38 Nr. 47

Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff im Normenkontrollverfahren; Bauleitplanung: Festsetzungswidersprüche bei Ausweisung eines Wochenendhausgebiets

VGH Hessen, Beschluß vom 01.09.1981 - Aktenzeichen IV N 16/80

DRsp Nr. 2009/17423

Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff im Normenkontrollverfahren; Bauleitplanung: Festsetzungswidersprüche bei Ausweisung eines Wochenendhausgebiets

1. Auch derjenige, der durch eine funktionslos gewordene Festsetzung der baulichen Nutzung gehindert wird, sein Grundstück aus seiner Sicht vorteilhafter im Rahmen des zulässigen zu nutzen, erleidet einen Nachteil im Sinne von § 47 Abs. 2 VwGO.