VGH Bayern, vom 08.08.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 19 N 89.1735
Verwaltungsprozeßrecht: Normenkontrollverfahren bei Streit über formelle Rechtsgültigkeit der Norm
BVerwG, Beschluß vom 02.06.1992 - Aktenzeichen 4 N 1.90
DRsp Nr. 1997/7509
Verwaltungsprozeßrecht: Normenkontrollverfahren bei Streit über formelle Rechtsgültigkeit der Norm
Ein Normenkontrollantrag nach § 47VwGO ist nur gegen bereits erlassene Normen statthaft. Eine Norm ist in diesem Sinn dann erlassen, wenn sie aus der Sicht des Normgebers bereits Geltung für sich in Anspruch nimmt. Dementsprechend ist ein Normenkontrollantrag auch dann statthaft, wenn gerade strittig ist, ob die Norm formell rechtsgültig erlassen worden ist.
Normenkette:
VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 2;
Gründe:
I.
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