Verwaltungsprozeßrecht: Notwendige Beiladung einer Gemeinde im Rechtsstreit über die Zulässigkeit eines Bauvorhabens
VGH Bayern, Urteil vom 17.09.1969 - Aktenzeichen 42 II 69
DRsp Nr. 2009/17323
Verwaltungsprozeßrecht: Notwendige Beiladung einer Gemeinde im Rechtsstreit über die Zulässigkeit eines Bauvorhabens
In Fällen, in denen es gemäß § 36 Abs. 1 BBauG des Einvernehmens der Gemeinde bedarf, ist diese in einem diesbezüglichen Rechtsstreit ebenso wie im Streit um eine Bodenverkehrsgenehmigung beteiligt und daher beizuladen, wobei es sich um eine notwendige Beiladung nach § 65 Abs. 2VwGO handelt, deren Unterlassung von Amts wegen zu berücksichtigen ist.