OVG Nordrhein-Westfalen, vom 07.05.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 7a NE 6/89
Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag auf Nichtigkeit eines Bebauungsplans trotz vorhergehender Inzidentprüfung des Plans und der Bejahung seiner Gültigkeit; Bauplanungsrecht: Offensichtlicher Mangel im Abwägungsvorgang
BVerwG, Beschluß vom 29.01.1992 - Aktenzeichen 4 NB 22.90
DRsp Nr. 1993/1214
Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag auf Nichtigkeit eines Bebauungsplans trotz vorhergehender Inzidentprüfung des Plans und der Bejahung seiner Gültigkeit; Bauplanungsrecht: Offensichtlicher Mangel im Abwägungsvorgang
1. Das Normenkontrollgericht ist nicht durch § 121VwGO gehindert, einem Antrag auf Nichtigerklärung eines Bebauungsplans stattzugeben, wenn zuvor in einem Klageverfahren auf Erteilung einer Baugenehmigung durch rechtskräftiges Urteil die Gültigkeit des Bebauungsplans inzident bejaht worden ist.2. Ein im Sinne von § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB Mangel im Abwägungsvorgang liegt nicht schon dann vor, wenn Planbegründung und Aufstellungsvorgänge keinen ausdrücklichen Hinweis darauf enthalten, daß der Plangeber sich mit bestimmten Umständen abwägend befaßt hat.