Verwaltungsprozeßrecht: Subsidiarität des einstweiligen Rechtsschutzes im Normenkontrollverfahren
VGH Bayern, Beschluß vom 27.05.1969 - Aktenzeichen 71 VI 69
DRsp Nr. 2009/17321
Verwaltungsprozeßrecht: Subsidiarität des einstweiligen Rechtsschutzes im Normenkontrollverfahren
Soll lediglich die Vollziehung eines auf der angefochtenen Norm beruhenden rechtskräftigen Verwaltungsaktes verhindert werden, ist ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung im Normenkontrollverfahren unzulässig