Verwaltungsprozeßrecht: Unzulässigkeit eines Normenkontrollantrags vor Rechtsverbindlichkeit eines Bebauungsplans
VGH Hessen, Beschluß vom 12.11.1981 - Aktenzeichen IV N 5/81
DRsp Nr. 2009/17428
Verwaltungsprozeßrecht: Unzulässigkeit eines Normenkontrollantrags vor Rechtsverbindlichkeit eines Bebauungsplans
1. Ein Normenkontrollantrag ist erst zulässig, wenn der Bebauungsplan erlassen, d.h. rechtsverbindlich geworden ist.2. Auch im Verfahren auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung ist der Antrag erst zulässig, wenn der Bebauungsplan in Kraft getreten ist.