BVerwG - Urteil vom 28.11.2007
9 C 10.07
Normen:
BauGB § 203 Abs. 1 § 123 Abs. 1 §§ 127 ff. ; BBauG § 147 Abs. 1 ; VwGO § 43 § 42 Abs. 2 ; BayGO Art. 62 Abs. 2 ; BayKommZG (n.F.) Art. 7 Abs. 1, 2 Art. 8 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BVerwGE 130, 52
DVBl 2008, 520
DÖV 2008, 559
NVwZ 2008, 423
ZMR 2008, 415
Vorinstanzen:
VGH Bayern, vom 28.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 6 B 01.120
VG Ansbach, vom 13.11.2000 - Vorinstanzaktenzeichen AN 18 K 99.772

Verwaltungsprozessrecht: Voraussetzungen für die Klage auf Erlass einer Rechtsverordnung;

BVerwG, Urteil vom 28.11.2007 - Aktenzeichen 9 C 10.07

DRsp Nr. 2008/3007

Verwaltungsprozessrecht: Voraussetzungen für die Klage auf Erlass einer Rechtsverordnung;

»1. Eine Aufgabenübertragung auf eine andere Gemeinde durch Rechtsverordnung gemäß § 203 Abs. 1 BauGB ist nicht auf den Fall beschränkt, dass eine Gemeinde wegen mangelnder Verwaltungskraft zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Baugesetzbuch nicht in der Lage ist. Sie kommt auch bei jedem anderen sachlich anzuerkennenden Bedürfnis in Betracht. 2. Auf diesem Wege übertragen werden kann auch die Aufgabe der Erschließung (§ 123 Abs. 1 BauGB) und die Befugnis zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen (§§ 127 ff. BauGB), um eine Gemeinde zu einer ihr andernfalls nicht möglichen Heranziehung von Eigentümern von Grundstücken auf dem Gebiet der Nachbargemeinde zu ermächtigen, die durch eine auf dem Gebiet beider Gemeinden liegende Anbaustraße erschlossen werden. 3. Ein Rechtsanspruch auf Tätigwerden des Normgebers scheidet aus, wenn dem Betroffenen ein anderer, vorrangig zu verfolgender Weg zur Erreichung des von ihm verfolgten Ziels zur Verfügung steht. Im Fall einer Klage auf Erlass einer Rechtsverordnung gemäß § 203 Abs. 1 BauGB kann dies der Abschluss einer Zweckvereinbarung nach den Landesgesetzen über kommunale Zusammenarbeit sein.«

Normenkette:

BauGB § 203 Abs. 1 § 123 Abs. 1 §§ 127 ff. ; BBauG § 147 Abs. 1 ; VwGO § 43 § 42 Abs. 2 ;