Der Antrag hat keinen Erfolg.
I.
Allerdings ist er zulässig. Die Antragsbefugnis ist zugunsten der Antragsteller gegeben, obwohl das in ihrem Eigentum stehende und mit einem Wohnhaus bebaute Grundstück nicht im Bereich des streitigen Änderungsplans liegt. Das Grundstück grenzt an den von der Änderungsplanung erfaßten Bereich lediglich an und unterfällt selbst weiterhin den Festsetzungen des Bebauungsplans in seiner Ursprungsfassung.
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