VGH Hessen - Urteil vom 26.02.1971
IV OE 22/69
Normen:
VwGO § 113 Abs. 4; VwGO § 127;
Fundstellen:
BRS 24 Nr. 83
BRS 24 Nr. 140
ESVGH 21, 201

Verwaltungsprozeßrecht: Zulässigkeit der Anschlussberufung, Verfahren bei Erlaß eines Bescheidungs- anstelle eines Verpflichtungsurteils

VGH Hessen, Urteil vom 26.02.1971 - Aktenzeichen IV OE 22/69

DRsp Nr. 2009/17334

Verwaltungsprozeßrecht: Zulässigkeit der Anschlussberufung, Verfahren bei Erlaß eines Bescheidungs- anstelle eines Verpflichtungsurteils

1. Die unselbständige Anschlußberufung ist auch ohne Beschwer des Anschlußberufungsklägers durch das angefochtene Urteil zulässig. 2. Ist eine Verpflichtungsklage auf Verurteilung zum Erlaß eines Verwaltungsaktes mit bestimmten Inhalt erhoben, ergeht aber lediglich ein sogenanntes Bescheidungsurteil, so ist die Klage im übrigen abzuweisen.

Normenkette:

VwGO § 113 Abs. 4; VwGO § 127;
Fundstellen
BRS 24 Nr. 83
BRS 24 Nr. 140
ESVGH 21, 201