Verwaltungsprozeßrecht: Zulässigkeit der Anschlussberufung, Verfahren bei Erlaß eines Bescheidungs- anstelle eines Verpflichtungsurteils
VGH Hessen, Urteil vom 26.02.1971 - Aktenzeichen IV OE 22/69
DRsp Nr. 2009/17334
Verwaltungsprozeßrecht: Zulässigkeit der Anschlussberufung, Verfahren bei Erlaß eines Bescheidungs- anstelle eines Verpflichtungsurteils
1. Die unselbständige Anschlußberufung ist auch ohne Beschwer des Anschlußberufungsklägers durch das angefochtene Urteil zulässig.2. Ist eine Verpflichtungsklage auf Verurteilung zum Erlaß eines Verwaltungsaktes mit bestimmten Inhalt erhoben, ergeht aber lediglich ein sogenanntes Bescheidungsurteil, so ist die Klage im übrigen abzuweisen.