I.
In den noch in der Berufungsinstanz anhängigen Verwaltungsstreitverfahren VG 19 A 554.93/OVG 2 B 15.94 beantragen die Kläger die Aufhebung des auf § 141 Abs. 4 i.V.m. § 15 BauGB gestützten Zurückstellungsbescheides des Bezirksamts Prenzlauer Berg vom 18. Januar 1993 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen vom 26. August 1993 sowie die Verpflichtung des Beklagten zur Erteilung des von ihnen beantragten Bauvorbescheids.
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