FG Nürnberg - Urteil vom 07.12.2000
IV 354/98
Normen:
GrEStG § 1 Abs. 2 ;

Verwertungsbefugnis aufgrund eines Baulandbeschaffungs- und Erschließungsvertrags mit einer Siedlungsgesellschaft

FG Nürnberg, Urteil vom 07.12.2000 - Aktenzeichen IV 354/98

DRsp Nr. 2002/4660

Verwertungsbefugnis aufgrund eines Baulandbeschaffungs- und Erschließungsvertrags mit einer Siedlungsgesellschaft

Eine Gemeinde erlangt aufgrund eines Baulandbeschaffungs- und Erschließungsvertrags mit einer Siedlungsgesellschaft die Verwertungsbefugnis an den von dieser Gesellschaft anzukaufenden, zu erschließenden und an Bauinteressenten zu veräußernden Grundstücken, wenn sie Einfluß nicht nur auf An- und Verkauf der Grundstücke, sondern auch auf die Preisbildung hat, ein nach Abschluss der Maßnahmen verbleibendes Defizit zu tragen hat und einen Überschuss erhält und verpflichtet ist, die nach einer bestimmten Zeit nicht veräußerten Grundstücke zu einem vertraglich festgelegten Preis auf Verlangen der Siedlungsgesellschaft zu übernehmen.

Normenkette:

GrEStG § 1 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Klägerin durch einen Baulandbeschaffungs- und Erschließungsvertrag mit der B GmbH (B.) eine Verwertungsbefugnis i. S. v. § 1 Abs. 2 GrEStG erlangt hat.