Der Kläger war von Herrn M damit betraut worden, Kaufinteressenten für die Gaststätte "S" in E zu suchen. Die Beklagten zeigten Interesse an dem Objekt.
Am 9. August 1986 unterzeichneten der Kläger und die Beklagten folgende Erklärung:
"...
Herr M B, ... (Beklagter zu 1.),
Frau H L, ... (Beklagte zu 2.),
erklären hiermit eidesstattlich, das Haus Gaststätte "S" in E / D, W Str. 9, der Eheleute M und H M, ... zum Preis von 1,2 Millionen käuflich zu erwerben. ...
Die beauftragte und bevollmächtigte Fa. B, ... (Klägerin) erkennt diese Erklärung hiermit an und erhält als Provision 3% des Kaufpreises zuzüglich 14% MwSt. ..."
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|