OLG Dresden - Beschluss vom 11.09.2003
WVerg 7/03
Normen:
GWB § 107 Abs. 3 ;
Fundstellen:
NZBau 2004, 352
OLGReport-Dresden 2004, 381

Verwirkung eines Nachprüfungsbegehrens; Zuordnung eines Rügeschreibens zu einem Bieter

OLG Dresden, Beschluss vom 11.09.2003 - Aktenzeichen WVerg 7/03

DRsp Nr. 2004/15097

Verwirkung eines Nachprüfungsbegehrens; Zuordnung eines Rügeschreibens zu einem Bieter

»1. Ein Nachprüfungsbegehren kann unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung unzulässig sein, wenn zwischen einer Rüge nach § 107 Abs. 3 GWB und der späteren Einleitung des Vergabekontrollverfahrens längere Zeit (hier: mehr als 14 Monate) verstreicht, der Auftraggeber hieraus nach Treu und Glauben den Schluss ziehen durfte, die Beanstandung werde nicht weiterverfolgt, und sich im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens darauf eingerichtet hat.