OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 02.03.1999
10 A 2343/97
Normen:
BauO NW 1984 § 6 Abs. 1, § 68 Abs. 3 ; BauO NW 1995 § 73 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
BRS 62, 790
BauR 2000, 381

Verwirkung von Nachbarrechten)

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.03.1999 - Aktenzeichen 10 A 2343/97

DRsp Nr. 2000/5550

Verwirkung von Nachbarrechten)

»1. Zu den Voraussetzungen für die Verwirkung eines nachbarlichen Abwehrrechts. 2. Ein materiell-rechtliches Abwehrrecht, das im Hinblick auf einen Schwarzbau verwirkt worden ist, lebt bei nachträglicher Legalisierung des Vorhabens nicht wieder auf. 3. Wird ein Vorhaben so kurzfristig fertiggestellt, daß durch die Untätigkeit des Abwehrberechtigten kein nennenswerter zusätzlicher Schaden des Bauherrn entsteht, erfüllt eine nachfolgende mehrmonatige Nichtgeltendmachung nachbarlicher Abwehransprüche den Verwirkungsbegriff nicht.«

Normenkette:

BauO NW 1984 § 6 Abs. 1, § 68 Abs. 3 ; BauO NW 1995 § 73 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen
BRS 62, 790
BauR 2000, 381