Verzug des Bauunternehmers vor Erteilung der Baugenehmigung
BGH, vom 21.03.1974 - Aktenzeichen VII ZR 139/71
DRsp Nr. 1997/2274
Verzug des Bauunternehmers vor Erteilung der Baugenehmigung
Solange die Baugenehmigung nicht erteilt ist, kann der Bauunternehmer mit der Erfüllung seiner Bauleistung nicht in Verzug geraten, weil der Anspruch des Bauherrn auf Herstellung des Werkes nicht fällig ist.