Verzug des Werkunternehmers bei gleichzeitigem Verzug des Bestellers mit einer Zahlungspflicht
BGH, vom 08.11.1994 - Aktenzeichen X ZR 104/91
DRsp Nr. 1996/13791
Verzug des Werkunternehmers bei gleichzeitigem Verzug des Bestellers mit einer Zahlungspflicht
Ein Werkunternehmer, der sich mit seiner Leistung in Verzug befindet, kann nicht zur Abwehr der Verzugsfolgen geltend machen, daß der Besteller einer nach Eintritt des Leistungsverzugs entstehenden Zahlungspflicht nicht nachgekommen ist.