VG Karlsruhe - 09.01.1997 (11 K 3769/96) - DRsp Nr. 1998/2996
VG Karlsruhe, vom 09.01.1997 - Aktenzeichen 11 K 3769/96
DRsp Nr. 1998/2996
»Die bei einer Windenergieanlage gegebene Gefahr des Eisabwurfs kann der Zulassung einer geringeren Tiefe der bauordnungsrechtlichen Abstandsfläche nach § 6 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 LBO entgegenstehen.Im Hinblick auf den endgültigen Rechtsausschluß, der mit der materiellen Präklusion verbunden ist, muß in der Angrenzerbenachrichtigung (§ 55 Abs. 2 LBO) über die einzuhaltende Frist in eindeutiger und unzweifelhafter Weise belehrt und auf die Folgen ihrer Nichteinhaltung hingewiesen werden.«