VG Leipzig - Beschluß vom 27.07.1994 (4 K 1992/93) - DRsp Nr. 1998/6394
VG Leipzig, Beschluß vom 27.07.1994 - Aktenzeichen 4 K 1992/93
DRsp Nr. 1998/6394
»1. Die von den Gebietskörperschaften in Sachsen gem. § 192 Abs. 1BauGB aufgrund der Gutachterausschußverordnung gebildeten Gutachterausschüsse sind staatliche und keine kommunalen Einrichtungen.2. Gutachterauschüsse sind Behörden.«