VG Meiningen - Beschluß vom 14.09.1993 (1 E 302/93. Me) - DRsp Nr. 1994/2365
VG Meiningen, Beschluß vom 14.09.1993 - Aktenzeichen 1 E 302/93. Me
DRsp Nr. 1994/2365
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Nachbarwiderspruchs gegen die Erteilung der Genehmigung für den Bau einer landwirtschaftlichen Anlage - hier: Rinderstall - im Außenbereich: a) Befugnis des Gerichts, die - gem. Art. 13 Abs. 2 lit. a, Abs. 3 Investitionserleichterungs- und WohnbaulandG zunächst ausgeschlossene - aufschiebende Wirkung des Widerspruchs anzuordnen, und zwar nach Maßgabe von dessen Erfolgsaussichten;b) mögliche Anfechtung einer Baugenehmigung durch den Nachbarn bei Verstoß des Vorhabens gegen das Rücksichtnahmegebot;c) Kriterien für die Berechnung des Mindestabstands zwischen dem geplanten Stallgebäude und der nächsten Wohnbebauung.