VG München - Urteil vom 18.11.1997
M 1 K 96.5647
Normen:
BauGB § 36 ; BGB § 138 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BauR 1998, 764
NJW 1998, 2070
NVwZ 1998, 876

VG München - Urteil vom 18.11.1997 (M 1 K 96.5647) - DRsp Nr. 1998/17583

VG München, Urteil vom 18.11.1997 - Aktenzeichen M 1 K 96.5647

DRsp Nr. 1998/17583

1. Eine Gemeinde handelt rechtswidrig, wenn sie die Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 Abs. 1 BauGB davon abhängig macht, daß der Antragsteller einen mit dem Vorhaben in keinem Zusammenhang stehenden Baulandsicherungsvertrag abschließt. Ein solcher Vertrag ist wegen Verstoßes gegen das Kopplungsverbot nichtig. 2. Der Grundstückseigentümer kann sich auf die Nichtigkeit des Baulandsicherungsvertrages berufen, auch wenn ihm infolge der rechtswidrigen Erteilung des Einvernehmens zwischenzeitlich eine Baugenehmigung erteilt worden ist.

Normenkette:

BauGB § 36 ; BGB § 138 Abs. 1 ;
Fundstellen
BauR 1998, 764
NJW 1998, 2070
NVwZ 1998, 876