VGH Baden-Württemberg vom 15.04.1997
1 S 2446/96
Normen:
PolG §§ 1, 3, 5, 33, 34 ;
Fundstellen:
BauR 1997, 1009
DVBl 1998, 96
NVwZ-RR 1998, 173

VGH Baden-Württemberg - 15.04.1997 (1 S 2446/96) - DRsp Nr. 1998/2964

VGH Baden-Württemberg, vom 15.04.1997 - Aktenzeichen 1 S 2446/96

DRsp Nr. 1998/2964

»1. Die Beschlagnahme der zu einer sogenannten Wagenburg gehörenden Bau- und Wohnwagen kann die geeignete und erforderliche polizeiliche Maßnahme sein, um einer unmittelbar bevorstehenden Störung der öffentlichen Sicherheit zu begegnen, die dadurch eintreten kann, daß die Wagenburg an anderer Stelle wiederum baurechtswidrig errichtet wird. 2. Ordnet die Behörde die Beschlagnahme ausdrücklich für die gesetzlich zulässige Höchstdauer von sechs Monaten an, so ist dies nach der Systematik und nach Sinn und Zweck der in § 33 Abs. 3 S. 2 und in § 34 Abs. 1 S. 1 PolG getroffenen Regelungen grundsätzlich nur dann zu rechtfertigen, wenn mit der Beseitigung der polizeilichen Gefahr vor Ablauf eines halben Jahres nicht gerechnet werden kann und die Behörde die Gründe hierfür nachvollziehbar darlegt.«

Normenkette:

PolG §§ 1, 3, 5, 33, 34 ;
Fundstellen
BauR 1997, 1009